
1. Vorsitzender: Christian Krüger
Tel.: 0211/ 17803045
Mobil:01577/2525940
E-Mail: christian@waste-tubs.de

2. Vorsitzender: Andreas Körschenhausen
Mobil: 0177/ 5577601
E-Mail: andreas@waste-tubs.de

Schatzmeisterin: Rachel Jaussaud
E-Mail: rachel@waste-tubs.de
Schriftführerin: Katharina Heuser
E-Mail: katharina@waste-tubs.de

Zeugwart: Stefan Modler
E-Mail: stefan@waste-tubs.de
Drachenbootteam Düsseldorf e. V.
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen
Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V.
Er ist ein Amateursportverein.
Er ist frei von parteipolitischen und konfessionellen Bindungen. Er bejaht die demokratische Verfassung und die darauf beruhende gesetzliche Ordnung.
2. Der Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. hat seinen Sitz in Düsseldorf, er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer VR 9908 eingetragen.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereines ist es, den Drachenbootsport in Düsseldorf zu fördern und zu verbreiten. Die Satzung wird verwirklicht insbesondere durch die Ausübung dieses Sports.
2. Der Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3 Tätigkeit und Ziele
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Drachenbootfahren. Als Mittel dazu dienen u. a.:
- Pflege und Förderung des Drachenbootpaddelns
- Planung und Durchführung von Drachenbootrennen
- Verbindung und Austausch mit gleich strebenden
Vereinen des In- und Auslandes
- Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und
Begegnungen von Sportlern
3. Der Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. bekämpft das Doping in all seinen Erscheinungsformen und tritt für Maßnahmen ein, die den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel unterbinden.
§ 4 Verwendung der Mittel
1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2. Die laufenden Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, usw.) dienen der Finanzierung der Vereinsaufgaben. Zuschüsse und Spenden werden nur für die Zwecke verwendet, für die sie bereitgestellt wurden.
3. Die anteilmäßige Aufteilung der Mittel erfolgt zu Anfang der Saison durch den erweiterten Vorstand.
§ 5 Vergütungen
1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 Beginn der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrags durch den Vorstand.
2. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, deren gesundheitliche Verfassung den Ansprüchen des Drachenbootfahrens gerecht wird. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Aufnahme erworben, über welche der Vorstand entscheidet. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann die Mitgliederversammlung einberufen werden. Diese entscheidet endgültig.
3. Die Satzung und Beschlüsse des Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. sind verbindlich für die Mitglieder des Vereins. Die Mitglieder erkennen diese Verbindlichkeit durch ihren Beitritt zum Verein an.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch:
- durch Auflösung des Vereins
- durch schriftliche Austrittserklärung
- durch Ausschluss aus dem Verein
- durch den Tod des Mitglieds
2. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erfolgen und muss schriftlich und formgerecht dem Vorstand gegenüber erklärt werden.
3. Der Ausschluss mit sofortiger Wirkung kann erfolgen:
bei Vereinsschädigung, Satzungsverstoß oder unehrenhaftem Verhalten inner- und außerhalb des Vereins. Wegen Vernachlässigung der Pflichten gegenüber dem Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. trotz Abmahnung, wenn das pflichtwidrige Verhalten die Tätigkeit, den Ruf oder das Ansehen des Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. derartig beeinträchtigt, dass eine weitere Mitgliedschaft unzumutbar ist.
4. Sofern es einen Wohnsitzwechsel nicht anzeigt und eine einfache Ermittlung (Auskunft/Telefonbuch) der neuen Anschrift nebst Telefonnummer nicht möglich ist, so dass kein Kontakt zu dem Mitglied mehr hergestellt werden kann.
5. Wenn der Mitgliedsbeitrag trotz dreimaliger Mahnung nicht gezahlt wurde und eine Kontaktaufnahme mit dem Mitglied wie vor beschrieben nicht möglich ist.
6. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen eine solche Entscheidung kann die Mitgliederversammlung binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe einberufen werden, diese entscheidet endgültig.
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder haben Anspruch auf Förderung ihrer Belange und das Recht, an allen Einrichtungen des Vereins teilzunehmen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen. Sie sind insbesondere verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag pünktlich an den Verein abzuführen.
3. Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Wer 3 Monate mit dem Beitrag in Rückstand ist, hat kein Stimmrecht.
4. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, das seine persönlichen Daten zu Teamzwecken elektronisch gespeichert werden.
5. Einem Mitglied dürfen in seinen Rechten als Mitglied keine Nachteile dadurch entstehen, dass es gegen einen vermeintlich satzungswidrigen Beschluss Einspruch erhebt.
6. Jedes Mitglied hat das Recht, sich in seinem Verfahren dem erweiterten Vorstand gegenüber zu äußern. Es kann die Form seiner Stellungnahme selbst bestimmen (schriftlich oder mündlich) sowie sich durch ein anderes Mitglied unterstützen lassen. Der Antragsteller hat kein Stimmrecht.
7. Der Mitgliedsbeitrag ist bargeldlos im Rahmen eines Dauerauftrages bis zum dritten Werktag jeden Monats zu entrichten.
8. Jedes Mitglied hat sich dem Ganzen einzufügen und den Anordnungen der Mitglieder des erweiterten Vorstandes zu folgen. Verpflichtungen der Mitglieder durch die jeweils geltenden Ordnungen (z.B. Seeordnung, Wasser- und Schifffahrtsordnung, usw.) sowie erforderlicher Arbeitsdienst im Rahmen des Zumutbaren sind zu erfüllen.
§ 9 Jugendliche Mitglieder
1. Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als Jugendliche. Sie sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres stimmberechtigt. Bis zum 18. Lebensjahres muss der Mitgliedschaftsantrag von einem Erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden.
§ 10 Ehrenmitglieder
1. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, denen die Ehrenmitgliedschaft von der Mitgliederversammlung zuerkannt wird. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
§ 11 Passive Mitglieder
1. Passive Mitglieder sind Mitglieder, denen vom Vorstand aufgrund eines Antrags die passive Mitgliedschaft zuerkannt wird. Passive zahlen Mitgliedsbeitrag und sind stimmberechtigt.
§ 12 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
der erweiterte Vorstand
Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung oder Sitzung ist durch einfache Mehrheit beschlussfähig.
Der Vorstand bereitet die Versammlungen und Sitzungen vor und legt die Tagesordnung fest.
In allen Versammlungen und Sitzungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Über jede Versammlung und Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben ist.
Zuständig für den Erlass der Geschäftsordnung der Vereinsorgane ist die Mitgliederversammlung.
Ein Vereinsorgan kann Angelegenheiten, die laut Satzung einem anderen Organ übertragen sind, nicht an sich ziehen.
I. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal im Jahr statt. Termin und Ort der Mitgliederversammlung werden durch den Vorstand festgelegt.
Die Mitgliederversammlung ist mindestens 10 Kalendertage vorher, durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingegangenen Anträge einzuberufen. Jedes Mitglied kann bis 3 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnungspunkte schriftlich beim Vorstand einreichen.
II. Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Er wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Im Innenverhältnis wird der Verein durch seinen 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand bleibt auch dann funktionsfähig, wenn ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand ausscheidet. Dies gilt jedoch nur bis zur nächsten Jahreshauptversammlung. Die Ersatzwahl eines Vorstandsmitgliedes gilt bis zur turnusmäßigen Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Verträge und Vereinbarungen bedürfen der Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder, mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,- Euro bedürfen sie der Genehmigung des erweiterten Vorstands.
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte und der ihm durch die Satzung übertragenen Angelegenheiten. Er ist berechtigt, Teile dieser Aufgabe auf andere aktive Mitglieder zu übertragen.
Dem ersten bzw. zweiten Vorsitzenden obliegt die Leitung der Versammlungen und Sitzungen.
Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte, verwaltet die Vereinskasse, sorgt für ordnungsgemäße Buchführung mit Belegen aller Einnahmen und Ausgaben und Vorlage des „Kassenberichts“ (Überschussermittlung durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben), sowie Übersicht über Kassen-, Postgiro-, Bank- als auch Depot- und andere Guthaben. Der Kassenwart legt den „Kassenbericht“ nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres nach erfolgter Revision in der Jahreshauptversammlung vor.
Der Schriftwart führt den Schriftverkehr über Vereinsangelegenheiten.
Nur aktive Mitglieder können Vorstandsämter übernehmen. Vorstandsmitglieder dürfen in einem anderen Drachenbootverein keine Funktion übernehmen, ausgenommen sind Renngemeinschaften oder gleichartige Zusammenschlüsse, an denen der Verein beteiligt ist.
III. Der erweiterte Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den nachfolgenden, in der Jahreshauptversammlung gewählten Warten:
Schriftführer
Zeugwart
Der erweiterte Vorstand ist auch dann funktionsfähig, wenn ein oder mehrere Mitglieder von der Jahreshauptversammlung nicht gewählt werden oder aus dem erweiterten Vorstand ausscheiden. Dem erweiterten Vorstand können nur aktive Mitglieder angehören.
§ 13 Kassenprüfer
1. Die Jahreshauptversammlung wählt 2 Kassenprüfer, die verpflichtet sind, eine Kassen- und Buchprüfung zum Ende des Geschäftsjahres vorzunehmen und in der Jahreshauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
2. Sie haben das Recht, jederzeit weitere Prüfungen vorzunehmen.
§14 Auflösung
1. Die Auflösung des Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei der mindestens zwei Drittel der Mitglieder vertreten sein müssen. Falls die erforderliche Stimmenanzahl nicht erreicht wird, muss binnen eines Monates eine neue Mitgliederversammlung stattfinden, die in jedem Fall beschlussfähig ist.
2. Die Auflösung kann nur mit mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
3. Bei Auflösung des Waste Tubs Drachenbootteam Düsseldorf e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögendes Vereins, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung fur den Drachenbootsport.
§15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 25.10.07 in Kraft.